DVLA warnt: „Ferien sind vorbei“, da Fahrer an eine Sache erinnert werden

Autofahrer haben eine wichtige Erinnerung erhalten: Die Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA) erklärte: „Die Ferien sind vorbei.“ Briten wurden gewarnt, dass ihr Fahrzeug versteuert werden muss, sobald sie es benutzen.
In einer auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichten Warnung legte die DVLA die Regeln zur Kfz-Steuer fest . Diese richtete sich an alle, die ihr Auto als stillgelegt gemeldet oder es vor Kurzem abgestellt hatten.
Die DVLA sagte: „Der Urlaub ist vorbei – zumindest für Ihr Auto! Wenn Ihr Auto eine Zeit lang nicht auf der Straße war (SORN), stellen Sie sicher, dass Sie es zuerst versteuern, bevor Sie es wieder benutzen.“
Menschen entscheiden sich oft für die SORN-Kennzeichnung ihres Autos, wenn sie es eine Zeit lang nicht benutzen möchten. SORN steht für Statutory Off Road Notification (Statutory Off Road Notification).
Um Anspruch auf SORN zu haben, darf Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Es muss in einer Garage, auf einer Einfahrt oder auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Es darf auch nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Die Kfz-Steuer (auch Kfz-Steuer oder Straßensteuer genannt) entfällt und ist kostenlos. Wenn Sie bereits für ein ganzes Jahr bezahlt haben, erhalten Sie die restlichen Monate zurück.
Ihr SORN beginnt am ersten Tag des nächsten Monats, wenn Sie den Antrag in dem Monat stellen, in dem Ihre Kfz-Steuer abläuft.
So versteuern Sie Ihr FahrzeugWenn Sie Ihr Fahrzeug wieder auf öffentlichen Straßen benutzen möchten, müssen Sie es bei der DVLA anmelden. Dazu benötigen Sie eine Referenznummer. Diese finden Sie unter:
- Eine aktuelle Erinnerung an die Kfz-Steuer oder ein Warnschreiben der „letzten Chance“ der DVLA
- Ihr Fahrzeugschein (V5C) – er muss auf Ihren Namen ausgestellt sein
- Der grüne „Neuhalter“-Zettel aus einem Logbuch, wenn Sie es gerade gekauft haben
Auf GOV.UK heißt es: „Wenn Sie keines dieser Dokumente haben, müssen Sie ein neues Fahrtenbuch beantragen. Gleichzeitig können Sie Ihr Fahrzeug versteuern.“
Sie können Ihr Fahrzeug hier online versteuern oder den Kfz-Steuerservice der DVLA unter 0300 123 4321 anrufen. Diese Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.
Sie können Ihr Fahrzeug auch über ein Postamt versteuern, das die Kfz-Steuer abwickelt. Sie benötigen entweder:
- Die Zahlung Ihrer Kfz-Steuer
- Ihre Bank- oder Bausparkassenkontodaten zur Einrichtung eines Lastschriftverfahrens
Diese Zahlungsdaten benötigen Sie nicht, wenn Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit ist.
Sie müssen außerdem eines der folgenden Dokumente belegen:
- Ihr Fahrzeugschein (V5C) (muss auf Ihren Namen ausgestellt sein)
- Der grüne „Neuhalter“-Zettel aus einem Logbuch, wenn Sie es gerade gekauft haben
Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über eine TÜV-Prüfung vorlegen (diese muss zum Zeitpunkt der Steuereinführung gültig sein). Beispielsweise einen Screenshot der TÜV-Historie Ihres Fahrzeugs oder Ihre TÜV-Bescheinigung, falls Sie eine haben.
Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht versteuern, müssen mit Geldstrafen, Gerichtsverfahren und der Gefahr rechnen, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt oder beschlagnahmt wird.
Daily Express